Wer Rss-Feeds anderer Webseiten auf seiner Webseite verwendet, sollte kontrollieren ob er auch die notwendigen Zustimmungen hat. Wie das Amtsgericht Hamburg-Mitte nun entschieden hat verstößt das Veröffentlichen von Inhalte aus einem Rss-Feeds ohne Genehmigung des Urhebers gegen das Urheberrecht.

Wie das Gericht erklärte:

Die Einbindung des RSS-Feeds durch den Beklagten ist adäquat-kausale Ursache für die streitgegenständliche Werknutzung, da ohne sie die Werke des Klägers nicht auf der Internetseite des Beklagten bereitgehalten würden.

Quelle: AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 27. September 2010 – Az. 36A C 375/09

Bei Betreiber von Rss-Verzeichnissen oder –Katalogen mache ich mir nach diesem Urteil wenig Sorgen, da diese bei der Anmeldung im Normalfall das Einverständnis einholen. Wo ich hingegen ein großes Risiko sehe, sind die vielen Foren, die sich ihre News automatisch über die Rss-Feeds der PC-Magazine in ihre Foren holen. Zwar handelt es sich bei den meisten Rss-Feeds selten um die vollständigen Artikel, doch auch hier könnte der eine oder andere Anwalt hellhörig werden. Hier mal ein Beispiel anhand des neusten Golem.de Artikels, 172 Ergebnisse bei denen der Rss-Feed aktuell 1:1 zu finden ist.

via Urteil: Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von RSS-Feeds – Golem.de


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2 Reaktionen auf “Die Nutzung fremder RSS-Feeds kann teuer werden”

  1. Um ganz ehrlich zu sein – ich denke, dass das Urteil korrekt ist. Die Feeds wurden ja zum Lesen eingerichtet und nicht dazu, sie an anderer Stelle zu veröffentlichen…

  2. Jein – das Merkmal von Feeds ist ja gerade, dass sie sich so gut vernetzen und an anderer Stelle einbinden lassen.

    Natürlich ist die Einbindung eines kompletten Artikels aus beispielsweise einer PC-Zeitschrift urheberrechtlich keineswegs in Ordnung. Aber der Anriss eines Textes im Sinne eines kurzen Zitats mit Angabe der Quelle steht meiner Ansicht nach nicht im Widerspruch zum Urheberrecht. Anders gesagt, man gibt ein Appetithäppchen, und um alles lesen zu können, wird der Interessent auf den Originalanbieter geleitet.

    Wie auch immer – die Erlaubnis einzuholen, wenn man auf fremde Inhalte verlinken will oder fremdes Material einbinden will, ist natürlich immer der richtige Weg. Und nach meinen Erfahrungen hat sich noch nie jemand beschwert, dass ich seine Inhalte so interessant fand, dass ich gerne in meinem Blog darauf aufmerksam machen wollte.

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