von Stephan Walcher am 17. Oktober 2008
Das Urteil ist zwar noch nichts rechtskräftigt, aber das LG Hamburg hat die Google Bildersuche als urheberrechtswidrig erklärt. Der Künstler Thomas Horn hatte geklagt weil er seine Comiczeichnung PsykoMan im Index der Bildersuche von Google gefunden hatte.
Dabei hat jeder Webmaster die Möglichkeit, Bilder aus dem Google Index via Metatag auszusperren.
<meta name=”robots” content=”noimageindex”> – oder – <meta name=”googlebot” content=”noimageindex”>
Google hat es in Deutschland sicherlich nicht einfach. Interessanterweise kommen die unverständlichsten Rechtsurteile immer aus Hamburg.
Via SOS-SEO Blog
Tags: Bildersuche, Hamburg, Imagesearch, Rechtssprechung
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Oktober 19th, 2008 at 16:18
Was ist das denn für ein Schwachsinn.. Wen stören denn bitte die Thumbs in der Bildersuche?